Nichtraucherschutzgesetz

Nichtraucher Informationen zum Thüringer Nichtraucherschutzgesetz ab dem 01. Juli 2008

Wir möchten alle Gäste auf das Nichtraucherschutzgesetz ab 01.07.2008 hinweisen.

Aufgrund dieses Gesetzes sind wir ab 01.07.2008 gezwungen, unsere Gaststätte zu einer Nichtrauchergaststätte zu machen.

Ihnen steht bei uns ein separater Raucherraum zur Verfügung.

Bei geschlossenen Veranstaltungen, die in diesem Raum stattfinden, müssen wir leider darauf bestehen, dass Sie außerhalb unserer Gaststätte rauchen.

Da sowohl Sie, als auch wir bei Nichtbeachtung mit hohen Strafen rechnen müssen, bitten wir Sie, sich an diese Vorschrift zu halten.

Hier das Nichtraucherschutzgesetzt als PDF-Dokument ca. 909 KB